Augenlasern Kosten und Finanzierung bei Smile Eyes Marburg
Was kostet eine Augenlaser-/Linsen-Operation?
Die Behandlungskosten für ein Leben ohne Brille können je nach Behandlungsverfahren und individueller Situation sehr verschieden sein. Wir bei Smile Eyes Marburg behandeln prinzipiell Privat-Patienten genauso wie gesetzlich versicherte Kassen-Patienten.
Die Kosten für Augenlasern oder Linsenimplantation hängen von der angewandten Behandlungsmethode ab. Die exakten Behandlungskosten können daher erst nach einer ausführlichen Untersuchung von unseren Smile Eyes Experten und einem Beratungsgespräch zu Ihren persönlichen Bedürfnissen ermittelt werden. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen verbindlichen Kostenplan.
Außerdem informieren wir Sie vollumfänglich über unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung und Erstattungsfähigkeit sowie Aspekte zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Augenlaser-Behandlung. Einen ersten Anhaltspunkt zu den Kosten der unterschiedlichen Behandlungsverfahren erhalten Sie hier:
Kosten Augenlasern bei Smile Eyes Marburg
Alle unsere angegebenen Preise beim Augenlasern enthalten prinzipiell sämtliche notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen bis zu einem Jahr postoperativ. Auch eine eventuelle Nachkorrektur in den ersten 5 Jahren nach der Operation ist in dem Preis enthalten. Dieses Sicherheitsgefühl ist nach unserer Meinung entscheidend für das Vertrauen vor und nach der Operation. Der Erfolg einer Laseroperation hängt zu gleichen Teilen von der eigentlichen Operation sowie einer gründlichen und gewissenhaften Vor- und Nachsorge ab.
Kosten Linsenimplantation bei Smile Eyes Marburg
Der Erfolg einer Linsen-Operation hängt zu gleichen Teilen von der gewissenhaften Vorbereitung, der Durchführung und einer sorgfältigen Nachbetreuung ab. Mit Ihrer Wahl, eine Linsenimplantation bei Smile Eyes durchführen zu lassen, entscheiden Sie sich bewusst für einen gemeinsamen, sicheren und sorgenfreien Weg.
Unsere Leistungen
Eine ausführliche augenärztliche Voruntersuchung inklusive Bestimmung der Wellenfront des Auges, eine Oberflächendarstellung der Hornhaut sowie eine detaillierte Dickenmessung.
Bei einer Nichteignung des Patienten fallen nach der Erstuntersuchung die reinen Kosten der Voruntersuchung an.
Alle Untersuchungen und Behandlungen erfolgen mit modernsten Geräten, die auch kleinste Sehfehler berücksichtigen können.
Neben einer perfekt durchgeführten Operation trägt unsere gewissenhafte Nachuntersuchung ganz wesentlich zum Operationserfolg bei.
Wir sind immer für Sie da und stehen Ihnen für Fragen kompetent zur Seite.
Eine Nachkorrektur ist im Preis inbegriffen.
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Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?
Die Kostenübernahme einer Augenoperation durch gesetzliche und private Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob die vollen Kosten oder ein Teil der Kosten für die Operation übernommen werden, hängt unter anderem von der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs, die Art der Operation sowie den vereinbarten Vertragsbedingungen. Daher gibt es auch unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf die Kostenerstattung für Privatpatienten. Je nach Tarif werden jedoch die Kosten für Privatversicherte häufig übernommen.
Nutzen Sie unsere Finanzierungsmöglichkeit:
Wir bieten Ihnen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Augenlaserbehandlung an. Bei Interesse sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter vor Ort an.
Nutzen Sie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit:
Die Augenbehandlung mittels Laserbehandlung oder Linsen-Operation ist als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Finanzverwaltung hat sich im Jahr 2006 über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für OPs im Bereich der refraktiven Chirurgie abgestimmt. Ausgangspunkt für diese Abstimmung war die Frage, ob für die steuerliche Berücksichtigung ein vor der Operation ausgestelltes amtsärztliches Attest gefordert werden soll. Die Entscheidung ist eindeutig: Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Operation im Bereich der refraktiven Chirurgie unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor.
Die Operation stelle somit eine Heilbehandlung dar. Zudem sei die Operationsmethode auch wissenschaftlich anerkannt. Daher sollen nun Aufwendungen für diese Operation ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden (Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (S 2284 A – St 32 3).
Obiger Text stellt einen unverbindlichen Hinweis dar und ersetzt keine juristische oder steuerliche Beratung.
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